Corona - Covid 19

Corona FAQ


Die Begleitung von Personen und Teams ist nicht immer digital möglich und sinnvoll. Insbesondere wenn es sich um Themen wie Belastung, Kommunikation oder der Bearbeitung von Konflikten handelt. Hier ist weiterhin ein persönlicher Kontakt erforderlich, um die professionelle und qualitative Handlungsfähigkeit der zu Beratenden wieder zu erlangen bzw. sicherzustellen.

Jedoch sind bei Treffen im Arbeitskontext besondere Vorsichtsmaßnahmen zu beachten und der Infektionsschutz zu gewährleisten. Nachfolgend sind die Empfehlungen der DGSv und Regeln zu Abstands- und Hygieneregeln zusammengefasst.

1. Kontaktsperre - Welche Supervisions- und Coachingsitzungen können stattfinden? (Stand 13.08.2020)

 

Grundlegend ist in jedem Fall, dass bei Supervisions- oder Coachingsitzungen die Abstandsregeln und die Hygieneregeln eingehalten werden und vom Supervisor organisiert werden, soweit die Sitzungen in den Räumen des Supervisors stattfinden. Finden die Sitzungen in den Räumen der Organisation statt, so ist diese dafür zuständig.

 

Einzelsitzungen können auch unter den Bedingungen der Kontaktsperre als 1 zu 1 -Setting stattfinden.

 

Teamsitzungen von Mitarbeitenden, die auch räumlich zusammenarbeiten, gelten als Arbeitssetting wie z.B. auch Dienstbesprechungen, Konferenzen u.ä. und können stattfinden; sie gelten als "Arbeit" und nicht als "Veranstaltung" im Sinne der Verlautbarungen der Bundesregierung. Der Grundgedanke dabei ist, dass hier nicht Menschen zusammengeführt werden, die ansonsten keinen Kontakt zueinander hätten, sondern Arbeitssitzungen / Supervisionssitzungen stattfinden, die zum normalen, professionellen Arbeitsgeschehen gehören.

Das ist unabhängig davon, wo die Sitzung stattfindet - soweit die o.g. Abstands- und Hygieneregeln eingehalten gehören.

 

Gruppensitzungen, in denen Menschen zusammenkommen, die im Alltag räumlich nicht miteinander arbeiten, sind hinsichtlich ihrer Durchführbarkeit nicht eindeutig. (z.B. Sitzung von Gruppen von Führungskräften oder auch Teams, die im Alltag räumlich getrennt arbeiten). Es ist in diesen Fällen unklar, wie die Aufsichtsbehörden Vorort eine solche Sitzung bewertet, da nicht allen Ordnungsbehörden klar ist, wie das Thema „Supervision und Coaching“ zu kategorisieren ist. Nach den aktuellen Erlassen der Länder könnte eine spezifische Genehmigung jedoch erreicht werden.

 

Sprechen Sie mich gerne an und wir schauen nach einer individuellen Lösung.

2. Infizierte Teilnehmende (Stand 23.04.2020)

 

Menschen die sich in einem persönlichen Kontakt zu einer Person befunden haben, bei der das Virus nachgewiesen wurde, müssen sich beim zuständigen Gesundheitsamt melden: https://tools.rki.de/PLZTool/. Das gilt nur für direkte Kontakte - aber nicht darüber hinaus ("Kontaktpersonen von Kontaktpersonen").

 

Wer ist eine Kontaktperson:

https/www.zeit.de/wissen/gesundheit/2020-03/kontakt-erkrankte-covid-19-schutz-tipps

Sollte also in einer Sitzung eine positiv getestete Person teilnehmen oder teilgenommen haben, so ist es Ihre Aufgabe, sich beim Gesundheitsamt zu melden. Für den Fall, dass lediglich ein*e Teilnehmer*in in Kontakt mit einem positiv getesten Menschen gekommen ist, sind Sie dazu nicht verpflichtet. Sie sollten also vereinbaren, dass für den Fall, dass ein*e Teilnehmer*in später positiv getestet wird, diese Information auch an Sie gerät, damit Sie sich dann dem o.g. Procedere unterwerfen können.

 

Insgesamt ist es wichtig, in Sitzungen die Abstands- und Hygieneregeln des Robert-Koch-Institutes zu beachten und keine Menschen mit Symptomen teilnehmen zu lassen.

 

Dokumentieren Sie in jedem Fall die Namen der Teilnehmenden, die an den Supervisionssitzungen teilgenommen haben, um bei einer später möglichen Rückverfolgung von Infektionsketten auskunftsfähig zu sein.

3. Beim Kunden vor Ort

(Zuständigkeit liegt bei der Organisation)

  • Abstand halten (mindestens 1,5m)
  • Maske tragen, wenn der Abstand nicht gewährleistet werden kann
  • Räumlichkeiten mit ausreichender Fläche nutzen
  • Hust- und Niesregeln beachten
  • Handhygiene
  • Ausreichende Reinigungs- und Desinfektionsmittel bereitstellen
  • Regelmäßige Lüftung der genutzten Räumlichkeiten
  • Dokumentation der Teilnehmenden

4. In den von mir genutzten Räumlichkeiten

(Zuständigkeit liegt beim Supervisor, Coach)

  • Abstand halten (mindestens 1,5m)
  • Maske tragen, wenn der Abstand nicht gewährleistet werden kann
  • Räumlichkeiten mit ausreichender Fläche zur Verfügung stellen
  • Hust- und Niesregeln beachten
  • Handhygiene
  • Ausreichende Reinigungs- und Desinfektionsmittel bereitstellen
  • Regelmäßige Lüftung der genutzten Räumlichkeiten
  • Dokumentation der Teilnehmenden

5. Quellen

 

DGSv - abgerufen am 22.09.2020

https://www.dgsv.de/coronavirus/faq/#Infizierte

https://www.dgsv.de/coronavirus/faq/#Kontaktsperre

Stand am 22.09.2020

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